Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Mietwagen mit Chauffeur – SLS Stetched Limousine Service OG
Osterburg 1, 3384 Haunoldstein
1. Geltungsbereich
a) Sämtliche, nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Gegenständen und aller Nebenleistungen
b) Ohne einer schriftlichen Bestätigung von der Firma SLS Stretched Limousine Service OG kommt kein Vertrag zustande.
c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen
2. Preise
a) Es gelten nur die am Tag der Buchung gültigen Preise laut Preisliste auf www.wienstretchlimousine.at . Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden.
b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis nur für die vereinbarte Mietzeit oder Leistung. Darüber hinaus werden die aktuell gültigen Preise laut Preisliste auf www.wienstretchlimousine.at verrechnet.
c) Bei Verzögerungen gelten die in Punkt 6 angegebenen Bedingungen.
3. Zahlungsbedingungen
a) Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserer Mietvereinbarung genannten Termin erforderlich.
b) Vor Antritt der Fahrt ist der Fahrtgrundpreis in voller Höhe zu entrichten. Entweder durch rechtzeitige Überweisung auf unser Bankkonto, sodass der Gesamtbetrag spätestens zwei Werktage vor Fahrtantritt gutgeschrieben ist, oder durch Barzahlung direkt bei Fahrtantritt (Abholung des ersten Gastes) beim Chauffeur.
c) Restzahlungen sind sofort nach Ende der Fahrt zu entrichten.
d) Bei Stammkunden ist eine Zahlung auf Rechnung nach vorheriger Absprache möglich.
e) Bei Zahlungsverzug werden EUR 15,- zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühr und 14% p.a. an Verzugszinsen verrechnet.
4. Stornierung
a) Stornierungen in jeglicher Form werden nur nach schriftlicher Bestätigung von SLS Stretched Limousine Service OG wirksam.
b) Stornierungen bis einschließlich 60 Tage vor vereinbarten Fahrtantritt sind kostenlos.
c) Stornierungen bis einschließlich 30 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt werden mit einem Aufwandersatz von 25% des Mietpreises verrechnet.
d) Stornierungen bis einschließlich 15 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt werden mit einem Aufwandersatz von 50% des Mietpreises verrechnet.
e) Stornierungen bis einschließlich 14 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt werden in voller Höhe des Mietpreises verrechnet.
f) Stornierungen aufgrund von Coronavirus: Bei Stornierungen aufgrund des COVID-19 muss der Betrag dennoch überwiesen werden. Aus Kulanz kann das Ticket für einen nachfolgenden freien Termin ausgestellt werden.
5. Rücktritt
a) Die SLS Stretched Limousine Service OG ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Durchführung der Fahrt oder der Nebenleistung außerhalb unseres Wirkungsbereiches (z.B.: Witterung) unmöglich wird oder der Kunde, bzw. Vertragspartner eine ihm nach diesen Bedingungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere wenn die nach Punkt 3 bestimmte Anzahlung nicht geleistet wird.
6. Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, bzw. des Vertragspartners, es sei denn, die Verzögerungen beruhen aus einem Verschulden der SLS Stretched Limousine Service OG oder dem bereitgestellten Chauffeur.
7. Beförderung von Personen und Gegenständen
a) Es besteht keine Beförderungspflicht.
b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
c) Handeln Fahrgäste zuwider den Anweisungen der SLS Stretched Limousine Service OG oder dem bereitgestellten Chauffeur, oder stellen sie eine Gefährdung für den Straßenverkehr, das Fahrzeug, anderen Gästen, die Beeinträchtigung des Chauffeurs oder sich selbst dar, ist die SLS Stretched Limousine Service OG oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen.
d) Die Beförderung von gefährlichen Gegenständen ist ausgeschlossen.
e) Bei Beförderung von Gepäck, insbesondere bei Fahrten in das Ausland, bzw. aus dem Ausland nach Österreich, ist der Chauffeur verpflichtet sich von dessen Unbedenklichkeit bezüglich der geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes zu überzeugen.
f) Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist generell nicht gestattet und kann nur nach Absprache mit dem Chauffeur gestattet werden.
g) Montage von Autoschmuck jeglicher Art ist nur nach Zustimmung der SLS Stretched Limousine Service OG möglich. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
8. Haftung des Mieters
a) Der Mieter haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen verursachten Schäden und Verschmutzungen.
b) Der Mieter haftet für Schäden, die an dem Fahrzeug von Dritten verursacht werden. Dies gilt insbesondere wenn auf Kundenwunsch Orte mit erhöhtem Risiko angefahren werden (Bälle, Konzerte, Veranstaltungen, etc.)
9. Haftung des Vermieters
a) Die SLS Stretched Limousine Service OG übernimmt für Schäden jeglicher Art keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der SLS Stretched Limousine Service OG oder des Chauffeurs zurückzuführen sind.
b) Für Fahrzeugausfälle und dessen Folgen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der SLS Stretched Limousine Service OG oder des Chauffeurs zurückzuführen sind.
c) Bei Sachschäden wird die Haftung von der SLS Stretched Limousine Service OG auf EUR 100,- pro gefährdeter Person begrenzt.
d) Für jegliche Schäden, die durch Dritte verursacht werden übernimmt die SLS Stretched Limousine Service OG keine Haftung. (Fahrzeugbereitstellung durch andere Firmen, etc.)
e) Für Hinterbliebene Garderobe oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
10. Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen:
a) Haftpflichtversicherung:
b) Insassen Unfallversicherung:
11. Gerichtsstand
Das jeweils zuständige Landesgericht in Österreich
12. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der angeführten Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten jene Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.